Beitragsordnung

Bürgerhilfe Dreieich e. V.

Beitragsordnung


Präambel

Die Mitgliedschaft im Förderverein ?Bürgerhilfe Dreieich e.V.? ist mit der Verpflichtung verbunden, auch durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Mitgliedsbeitrages zur Erreichung des Vereinszweckes gem. § 2 der Vereinssatzung beizutragen.


§ 1

Höhe des Beitrages


Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 30,00 ?.

Im Übrigen bestimmt das Mitglied die Höhe seines jährlichen Mitgliedsbeitrags selbst.

Bis zur wirksamen Änderungsanzeige, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, gilt der zuletzt bestimmte Beitrag.


§ 2

Fälligkeit des Beitrages


Der durch das Mitglied gem. § 1 festgelegte Jahresbeitrag wird bei Eintritt sowie in den Folgejahren jeweils zum 01. April fällig.


§ 3

Zahlung des Beitrages


Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils spätestens drei Wochen nach Fälligkeit bei erteilter Einzugsermächtigung durch Lastschrifteinzug vom Konto des Mitglieds eingezogen oder durch das Mitglied per Überweisung entrichtet.


§ 4

Inkrafttreten


Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 15.05.2007 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.